Heimaufsichtsbehörde
Die Heimaufsichtsbehörde kontrolliert und berät Alten- und Pflegeheime einmal jährlich in Bezug auf Personalausstattung, baulicher und qualitativer Anforderungen sowie Einhaltung von Hygienevorschriften. In ihrer Funktion folgt die Heimaufsichtsbehörde den Anforderungen des Heimgesetzes (HeimG). In NRW agiert die Heimaufsichtsbehörde durch die Kreisämter, angelehnt an das Kreis- und gemeindenahe Modell.
