Heimbeirat

Das Heimgesetz gewährt Bewohnern eines Pflegeheims ein Mitwirkungsrecht in zahlreichen Angelegenheiten des Heimbetriebs. Zentrales Gremium zur Interessenvertretung der BewohnerInnen ist der Heimbeirat. Durch ihn wirken Heimbewohner im Heimbetrieb aktiv mit, z. B. bei Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung. Das Mitwirkungsrecht betrifft auch Maßnahmen der Sicherung der Leistungsqualität, der Preise sowie Vereinbarungen mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern.

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