MDK
MDK ist die Abkürzung für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Angelehnt an die Vorschriften des Gesetzgebers arbeitet der MDK für alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich für die gesetzliche Krankenversicherung im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V, § 275 ff.), für die soziale Pflegeversicherung im elften Buch (SGB XI, § 18).
Der MDK ist eine unabhängige Instanz und spricht sozialmedizinische bzw. pflegefachliche Empfehlungen zu beantragten Leistungen aus. Von den Pflegekassen wird der MDK zur Durchführung von Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen beauftragt.
