Pflegefachkraft

Eine Pflegefachkraft ist ein(e) ausgebildete(r) Gesundheits- bzw. Krankenpfleger/in, Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in mit bestandener staatlicher Abschlussprüfung. Jedes Pflegeheim ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Prozentanteil an Pflegefachkräften sowie eine verantwortliche Pflegefachkraft zu beschäftigen, die neben der staatlichen Prüfung über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Pflegebereich verfügt. Das entsprechende Examen muss in der Regel innerhalb der letzten fünf Jahre erworben worden sein.

Zurück